Definition bei zwei Vertragsparteien: die Mehrheit der von den anwesenden und abstimmenden Mitgliedern der einen Vertragspartei und die Mehrheit der von den anwesenden und abstimmenden Mitgliedern der anderen Vertragspartei abgegebenen und getrennt gezählten Stimmen Reference "vgl: Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001, Art.2 Nr.9, ABl. L_326/2001, S.23 CELEX:22001A1211(01)/DE"