Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen | WÜKSAINMHÍNIÚ völkerrechtlicher Vertrag vom 24. April 1963, der die konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten, die Bedingungen, unter denen konsularische Aufgaben von Konsularbeamten ausgeübt werden, und die diesen gewährten Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten regelt TAGAIRT vgl. Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_konsularische_Beziehungen (2.7.18)
NÓTA Zu dem Übereinkommen gehören das Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten IATE:775619 und das Fakultativprotokoll über den Erwerb der Staatsangehörigkeit IATE:854860 ; <br>Unterzeichnet in Wien am 24.4.1963, in Kraft seit 19.3.1967