Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung | Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über bessere RechtsetzungSAINMHÍNIÚ Vereinbarung, mit der die drei Organe übereinkommen, mit einer Reihe von Initiativen und Verfahren eine bessere Rechtsetzung anzustreben, z.B. dass die Rechtsvorschriften der Union verständlich und klar formuliert sein, den Bürgern, Verwaltungen und Unternehmen ein leichtes Verständnis ihrer Rechte und Pflichten ermöglichen, angemessene Berichterstattungs-, Überwachungs- und Evaluierungsvorschriften enthalten, Überregulierung und Verwaltungsaufwand vermeiden und sich leicht umsetzen lassen sollten TAGAIRT Council-DE, nach Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über bessere Rechtsetzung, Nrn.1 bis 3 (ABl. L_123/2016, S.1) CELEX:32016Q0512(01)/DE
NÓTA - Am 13.4.2016 angenommen <br> - Ersetzt die Interinstitutionelle Vereinbarung "Bessere Rechtsetzung" IATE:932701 vom 16. Dezember 2003 und den Interinstitutionellen Gemeinsamen Ansatz für die Folgenabschätzung vom November 2005