CJEU|LAW|Law on aliens
- Unzulässigkeit des Asylantrags wegen Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen Staat
- de
- Comment "Nicht zu verwechseln mit der ""Ablehnung eines Asylantrags wegen anderweitiger Sicherheit vor Verfolgung"" im Sinne von § 27 Asylverfahrensgesetz, http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__27.html , da dabei erforderlich ist, dass noch ein weiteres Verfahren (Antrag auf internationalen Schutz) anhängig ist, jedoch nicht, wie hier die Flüchtlingseigenschaft bereits anerkannt worden ist."