Definition schengenweite Liste von Drittausländern - also Ausländer, die keinem der Schengen-Vertragsstaaten angehören -, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder gegen die der begründete Verdacht besteht, dass sie schwere Straftaten begangen haben Reference "vgl. datenschutz.hessen.de http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb29/k12p1.htm (13.11.09)"