CJEU|LAW|Procedural law
- fehlende Bereitschaft zur Streitbeilegung
- de
- Comment „Formulation“ bedeutet, dass die Benennung „fehlende Bereitschaft zur Streitbeilegung“ eine Übertragung der italienischsprachigen Benennung „indisponibilità a conciliare“ zur Bezeichnung eines Begriffs aus der Rechtsordnung IT ist.