BUSINESS AND COMPETITION|accounting
- trádáil - sócmhainn airgeadais nó dliteanas airgeadais arna sealbhú lena dtrádáil Reference Faomhadh an téarma seo mar chuid de Thionscadal Lex
- ga
- Handel – zu Handelszwecken gehaltener finanzieller Vermögenswert oder Verbindlichkeit
- de
- Definition Finanzinstrument, das a) hauptsächlich mit der Absicht erworben oder eingegangen wurde, kurzfristig verkauft oder zurückgekauft zu werden, b) beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente ist, bei dem es in jüngerer Vergangenheit nachweislich kurzfristige Gewinnmitnahmen gab oder c) ein Derivat ist (mit Ausnahme solcher, bei denen es sich um eine finanzielle Garantie oder ein designiertes und wirksames Sicherheitsinstrument handelt) Reference "Verordnung (EU) Nr. 2016/2067 (IFRS 9), vgl. IFRS 9.A - zu Handelszwecken gehalten, CELEX:32016R2067/DE"