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- iasacht Tagairt Faomhadh an téarma seo mar chuid de Thionscadal Lex
- ga
- Entsendung | Abordnung
- de
- Sainmhíniú "Der Begriff ""Entsendung"" hat seinen Ursprung im deutschen Sozialversicherungsrecht. Er bedeutet die weisungsgemäße Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen Land als dem Entsendeland für einen im Entsendeland ansässigen Arbeitgeber im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses. Diese Tätigkeit ist befristet. Die Abordnung ist nach dt. Definition eine kurzfristige Auslandsentsendung von drei bis zwölf Monaten. Wegen der kurzfristigen Auslandstätigkeit werden hier im wesentlichen zusätzliche Vergütungsbestandteile in einen Abordnungsvertrag aufgenommen. Der Lebensmittelpunkt bleibt weiterhin das Inland." Tagairt ---
- Nóta "MISC: ""Entsendung"": 12 ""Die Vertragsparteien können bilaterale Absprachen über die befristete oder unbefristete Entsendung von Verbindungsbeamten einer Vertragspartei zu Polizeidienststellen einer anderen Vertragspartei treffen."". 15 aus EG-Wörterverzeichnis.;UPDATED: SGS 1/04"