LAW|organisation of the legal system|legal system
- Bord Ombudsman na hOstaire Tagairt Faomhadh an téarma seo mar chuid de Thionscadal Lex
- ga
- Volksanwaltschaft
- de
- Sainmhíniú eine unabhängige verfassungsrechtliche kollegiale Einrichtung zur Prüfung möglicher Missstände in der Verwaltung. Tagairt "ATERM - nach Art. 148a ff. Bezügebegrenzungsgesetz und http://www.volksanw.gv.at/die-volksanwaltschaft [25.07.2010]"
- Nóta "Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die kollegial zusammenarbeiten. Sie werden für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt und können einmal wiedergewählt werden. Die Mitglieder der Volksanwaltschaft sind bei Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Sie können nicht abgewählt, abberufen oder ihres Amtes enthoben werden. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte werden vom Bundespräsidenten angelobt. http://volksanwaltschaft.gv.at/die-volksanwaltschaft/das-team/die-mitglieder [11.11.2013]"