CJEU|LAW|Constitutional law
- BVwG | Bundesverwaltungsgericht
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- Sainmhíniú Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung - mit Ausnahme des Finanzrechts (zuständig ist das Bundesfinanzgericht). .Die neun Landesverwaltungsgerichte sind in allen Rechtssachen zuständig, die in Vollziehung Landessache sind oder die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden oder der Sicherheitsverwaltung zuzurechnen sind. .Sind Sie mit Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde des Bundes nicht einverstanden, können Sie grundsätzlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Behördenentscheidungen durch weisungsfreie und unabhängige Richterinnen und Richter überprüfen zu lassen. Tagairt "https://www.bvwg.gv.at/"