TRADE|tariff policy · FINANCE|insurance|insurance · TRANSPORT
- ráthaíocht Reference Conradh CEGC, Airt. 51(1)
- ga
- Garantie | Bürgschaft | Gewährleistung | Sicherheitsleistung
- de
- Definition "Die staatl. DEUTSCHE Ausfuhr- und Ausfuhrkredit-Versicherung unterscheidet a) GARANTIEN zur Absicherung von Forderungen gegen PRIVATE ausländische Schuldner gegen wirtschaftl. (Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) und politische Risiken (Zahlungsverbote, Konvertierungs- und Transferverzögerungen und hoheitliche Massnahmen, die bei der Abwicklung eines Exportauftrags Schäden verursachen) b) BÜRGSCHAFTEN zur Absicherung von Forderungen gegen ÖFFENTLICHE ausländische Schuldner gegen die gleichen polit. Risiken wie die Garantie und das Risiko, dass die Forderung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit bezahlt wird; c) GEWÄHRLEISTUNG = Oberbegriff zu ""Garantie"" und ""Bürgschaft"". Ausländ. Kreditversicherungen machen ds. Unterschied nicht; Übersetzg. je nach Kontext, meist ""guarantee"" (= Garantie)." Reference ---
- Comment MISC: Glossar Michel, 1990.
- garantie
- fr